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   BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67   

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https://dejure.org/1968,3106
BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67 (https://dejure.org/1968,3106)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1968 - 4 StR 549/67 (https://dejure.org/1968,3106)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1968 - 4 StR 549/67 (https://dejure.org/1968,3106)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Daß der Angeklagte nicht ausreichend befragt worden sei, kann mit der Aufklärungsrüge nicht geltend gemacht werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]).
  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Daß der Angeklagte nicht ausreichend befragt worden sei, kann mit der Aufklärungsrüge nicht geltend gemacht werden (BGHSt 4, 125, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; 17, 351, 352 f [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Der Satz kann aber, wie die Anführung des § 20 a StGB ergibt, sehr wohl auf die Beurteilung im Zeitpunkt der Hauptverhandlung bezogen sein, auf den es bei der Frage nach der Eigenschaft eines Angeklagten als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher ankommt (BGHSt 1, 94, 100) [BGH 04.04.1951 - 1 StR 54/51].
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht in den Fällen II 3 a und b des Urteils ist unzulässig, weil sie kein Beweismittel anführt, dessen Benutzung sich der Strafkammer hätte aufdrängen müssen (BGHSt 2, 168).
  • BGH, 20.03.1959 - 4 StR 416/58
    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Daß sie den Ausdruck "letztes Wort" nicht gebraucht, ist ohne Bedeutung (BGHSt 13, 53, 59) [BGH 20.03.1959 - 4 StR 416/58].
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Sie hat diese Prüfung mit der erforderlichen Sorgfalt (vgl. BGHSt 16, 296) vorgenommen.
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 609/55

    Absehen von der Erteilung des letzten Wortes - Ausnahmefälle zur Durchbrechung

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Daß das frühere Gutachten des Regierungsmedizinaldirektors Dr. Masel in der Hauptverhandlung verlesen worden sei, wie die Revision vorträgt, trifft nach der allein maßgeblichen Verhandlungsniederschrift (BGHSt 9, 78 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 609/55]) nicht zu.
  • BGH, 06.09.1963 - 4 StR 325/63
    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Sie durfte die Gefährlichkeit des Angeklagten auch für das Fahren ohne Führerschein bejahen, weil diese Straftaten ebenfalls nicht nur als solche zu den schwersten ihrer Art gehören würden, wie sich schon aus der Hartnäckigkeit ergibt, mit der der Angeklagte bislang immer wieder ohne Führerschein gefahren ist, sondern weil diese Gefährlichkeit weiter aus der auch in Zukunft zu erwartenden Verbindung des Fahrens ohne Führerschein mit anderen, schwereren Straftaten folgt (vgl. dazu BGHSt 17, 213 und 19, 98).
  • BGH, 16.03.1962 - 4 StR 16/62

    Vermerk der Nichtvereidigung eines Zeugen in der Sitzungsniederschrift - Angabe

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Sie durfte die Gefährlichkeit des Angeklagten auch für das Fahren ohne Führerschein bejahen, weil diese Straftaten ebenfalls nicht nur als solche zu den schwersten ihrer Art gehören würden, wie sich schon aus der Hartnäckigkeit ergibt, mit der der Angeklagte bislang immer wieder ohne Führerschein gefahren ist, sondern weil diese Gefährlichkeit weiter aus der auch in Zukunft zu erwartenden Verbindung des Fahrens ohne Führerschein mit anderen, schwereren Straftaten folgt (vgl. dazu BGHSt 17, 213 und 19, 98).
  • BGH, 19.04.1956 - 4 StR 84/56

    Anforderungen an den Status einer öffentlichen Behörde im Falle eines

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 549/67
    Es konnte also als eine ein Gutachten enthaltene Erklärung einer öffentlichen Behörde nach § 256 StPO, wie es geschehen ist, verlesen werden (BGH NJW 1953, 1801 Nr. 24 und VRS 11, 449).
  • RG, 29.01.1909 - II 975/08

    Kann die Revision darauf gestützt werden, 1. daß eine sog. instruktionelle

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78

    Gesicherte Sachaufklärung

    Daß die Sitzungsniederschrift den Ausdruck "letztes" Wort nicht gebraucht, ist ohne Bedeutung (BGHSt 13, 53, 59/60; BGH, Urteil vom 12. Januar 1968 - 4 StR 549/67).
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